Zusammen mit Gerhard Schick von Bündnis90/Die Grünen habe ich den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den #Cum-Ex-Geschäften initiert, der dafür gesorgt hat, dass der größte Steuerraub bei dem die Vermögenden der Republik aus dem Finanzamt eine Zahlstelle gemacht haben, aufgedeckt werden konnte.
Mit der Untersuchungsausschuss haben wir erreicht, dass nach Aufarbeitung dieser Geschäfte niemand mehr Zweifel an deren Kriminalität hegte, die Staatsanwaltschaften konnten Strafverfahren eröffnen und die Finanzämter, soweit noch möglich Rückforderungen stellen. Die Cum-Cum-Geschäfte wurden durch eine Gesetzesänderung von Juni 2017 eingehegt.
Aus meiner Presseerklärung vom 20.6.2017:
„Die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses zu den Cum-Ex-Geschäften haben eindeutig ergeben, dass der Finanzverwaltung katastrophale Fehler unterlaufen sind, die den milliardenschweren Raubzug der Cum-Ex-Mafia überhaupt erst ermöglicht haben“, erklärt Richard Pitterle, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss, zu dem in dieser Woche erscheinenden Abschlussbericht des Ausschusses. Bei den Cum-Ex-Geschäften hatte sich ein Netzwerk aus Banken und Investoren durch Aktientricks jahrelang Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten lassen, die nur einmal gezahlt worden war. Der Schaden für den Fiskus und somit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler könnte sich Schätzungen zufolge auf bis zu zwölf Milliarden Euro belaufen. Pitterle weiter:
„Die Behauptung von CDU/CSU und SPD, seitens der Finanzverwaltung seien keine Fehler gemacht worden, ist angesichts der Faktenlage ein fast schon bemitleidenswerter Versuch, die verantwortlichen Finanzminister Steinbrück und Schäuble aus der Schusslinie zu bringen.Bereits in den Neunzigern wurden Fachaufsätze zum Thema veröffentlicht. Im Jahr 2002 wurde das Bundesfinanzministerium noch einmal explizit auf die Problematik hingewiesen. Auch in den Jahren danach gab es immer wieder Hinweise auf die Machenschaften des Cum-Ex-Netzwerks. Dennoch wurde den Cum-Ex-Geschäften erst 2012 ein endgültiger gesetzlicher Riegel vorgeschoben. In den Zeugenbefragungen des Untersuchungsausschusses erklärten die zuständigen Beamten aus dem Ministerium, dass sie unterbesetzt und fachlich überfordert gewesen seien. Der Bankenlobby wurde nahezu blindes Vertrauen entgegen gebracht. Aus der Bankenaufsicht BaFin hieß es sogar, man sei überhaupt nicht zuständig gewesen.“
Durch das vom BGH im Juli 2021 ergangene Urteil fühle ich mich in meiner Tätigkeit voll bestätigt. Die Berliner Zeitung zitiert aus der Urteilsbegründung:
"Die Akteure hatten immer gesagt, sie hätten nur ein Steuerschlupfloch genutzt. Dem erteilte der BGH eine klare Absage: Aus dem Gesetz habe sich eindeutig ergeben, dass nur eine tatsächlich gezahlte Steuer gegenüber den Finanzbehörden geltend gemacht werden könne, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum. „Eine Lücke gab’s hier nicht.“ Bei Cum-Ex sei es nur um eines gegangen: den „blanken Griff in die Kasse, in die alle Steuerzahler normalerweise einzahlen.“
Angesichts der Klarheit des Urteils ist nicht nachvollziehbar, dass die Verantwortlichen im Finanzministerium 10 Jahre zugeschaut haben und die Mehrheit des Ausschusses aus CDU/SPD dennoch behauptet, kein Versagen der Politik zu sehen.
Der Abschlussbericht des 4. Untersuchungsausschusses vom 20.6.2017 kann hier eingesehen werden. Mein Sondervotum ist ab Seite 381ff. zu finden.